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Gerichtsurteil zum 13. Gehalt bei Lufthansa

Derzeit kursiert ein Gerichtsurteil vom 9.6.2021 ,

welches Lufthansa dazu verpflichtet das 13. Gehalt zu zahlen.

 

Es betrifft die Kolleginnen und Kollegen, welche einen alten Arbeitsvertrag haben, in dem explizit auf ein 13. Gehalt hingewiesen wird.

Nach derzeitigem Stand trifft das zu, wenn ihr den (häufig als Ziffer 5 eingefügten) Satz in eurem Arbeitsvertrag stehen habt.

Dieser lautet :
 
„Die Bezüge werden 13 mal jährlich bargeldlos gezahlt.“
 
Nun hat die Lufthansa zwar angekündigt, in Berufung zu gehen. Trotzdem kann es nicht schaden, mögliche Ansprüche schon
jetzt geltend zu machen.

Bei Beschäftigten, die im Unternehmen bleiben, beträgt die Frist zwar ca. drei Jahre (allgemeine Verjährung); wer aber das Unternehmen verlässt, hat nur 6 Monate ab der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses dazu Zeit (tarifliche Ausschlussfrist).

Unseren Mitgliedern haben wir bereits ein entsprechenden Textvorschlag zur Geltendmachung bereits per Newsletter zugeschickt.

Euer Vorstand

Dein Ansprechpartner,

unsere Vertrauensleute vor Ort!

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