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Zeitschreibung an Feiertagen

Ein Kollege bei HAM T/FE stellte durch Zufall fest, dass ihm jahrelang entgegen der gültigen Regelungen des MTV 14 für MA mit Einstellungsdatum VOR 01.01.2005 die Arbeitsbefreiung ab 12h am Oster- bzw. Pfingstsamstag verwehrt wurde.

Es wurde stattdessen entweder ein Urlaubstag berechnet oder das Stundenkonto belastet. Nachdem er eine Korrektur bei seinem zuständigen Zeitbeauftragten beantragte, wurde ihm diese nur für das laufende Jahr gewährt. Nach einer ausgiebigen Prüfung des Personaldienstes lautete dessen Antwort:

„Wir werden gerne gemäß des Antrags von Herrn XXX die Urlaubstage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre) korrigieren.
Die älteren Anträge lehnen wir mit Verweis auf die gesetzliche Verjährungsfrist ab.“

Damit fielen mehr als 5 fehlerhaft abgezogene Urlaubstage dem von ver.di geschaffenen Tarifdschungel und dem nicht angepassten Zeiterfassungssystem zum Opfer.
Da nicht erkennbar ist, dass der aufgedeckte Fehler jetzt proaktiv von Seiten des Personaldienstes für alle evtl. betroffenen MA geprüft und korrigiert wird, solltet ihr jetzt selbst aktiv werden und Eure Zeiterfassungssysteme o.ä. daraufhin checken.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir insbesondere allen Mitarbeitern der Lufthansa Technik, welche zum Jahreswechsel durch den Betriebsübergang von der LHT in die LHA übergehen, sich am letzten Arbeitstag vor Neujahr nochmals einen Auszug Ihres aktuellen ARES Kontos, sowie der Zeitschreibungen auszudrucken um mögliche Fehlbuchungen im Zuge des Betriebsübergangs und dem Übergang dieser Zeitdaten feststellen zu können. Gleiches gilt auch besonders für die Zeitschreibung nach dem Jahreswechsel, in welcher sich die Wahrscheinlichkeit möglicher Fehler noch weiter verstärkt.

Euer Vorstand

Dein Ansprechpartner,

unsere Vertrauensleute vor Ort!

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