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Weiterbildung im Beruf

Bereits in den ersten beiden Ausgaben unseres Gewerkschaftsmagazins LOGBOOK im Jahr 2013/2014 wurde ein Artikel zum Thema Bildungspolitik mit der Betitelung „Wertigkeit der Qualifikation des Licensed Engineer & Universitäre Weiterbildung“ verfasst, gefolgt von zwei weiteren Artikeln mit den Headlines „Der lizenzierte Mitarbeiter im luftfahrttechnischen Betrieb“ und „Was bin ich? - Für Lufthansa Mitarbeiter der Berufsgruppe Certifying Staff“, über die Wertigkeit unseres Berufsstandes der Prüfer von Luftfahrtgerät und die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildungen im nationalen und internationalen Zusammenhang.

Diese sollten einen kurze Übersicht über die Einordnung unseres Berufsbildes in die nationale Bildungshierarchie und die eigene berufliche Wertigkeit in Deutschland und im Vergleich zu der Europäischen Bildungslandschaft geben. 

Seit den Veröffentlichungen konnten wir mit einigen interessierten Kollegen berufliche Orientierungsgespräche führen und verschiedene Wege für die berufliche Entwicklung aufzeigen. Zwischenzeitlich konnten sich somit einige Mitglieder in postgraduale akademische Studiengänge einschreiben und diese mittlerweile erfolgreich beenden.

Es hat uns sehr gefreut,  euch mit diesen Erklärungen eine Alternative zu den klassisch nationalen Bildungsmöglichkeiten, wie dem Meister, staatlich geprüften Techniker oder Weiterbildungen zum Sachbearbeiter etc., welche zudem von Unternehmen beworben werden, eine sinnvolle alternative aufbauende Weiterbildungsmöglichkeit im tertiären Bereich aufzuzeigen, welche bedauerlicherweise nicht beworben wird.

Gerade diese Bildungsmöglichkeiten sind jene, die von der Wirtschaft nachgefragt werden und zudem das eigene Wissensportfolio sinnvoll erweitern und ergänzen.

Des Weiteren hat sich in den letzten Jahren die Bildungslandschaft stetig weiterentwickelt und zunehmend mehr Universitäten, Fachhochschulen und private Bildungseinrichtungen bieten für den gerade erheblich und stetigen wachsenden MRO- Markt zunehmend Qualifikationsmöglichkeiten mit differenzierten Spezialisierungsrichtungen an.

Diese Spezialisierungen werden zunehmend von der Industrie im Bereich MRO und Aviation nachgefragt. Zusätzlich ergeben sich mit der hohen Spezialisierungstiefe dagegen auch beruflichen Möglichkeiten, wie zum Beispiel in anderen Wirtschaftszweigen wie Banken, Versicherungen oder bei Fondgesellschaften, Behörden etc. 

Es gab nach der Veröffentlichung mit dem Artikel „Wertigkeit der Qualifikation des Licensed Engineer & Universitäre Weiterbildung“ viele Fragen des EQR/DQR betreffend und was dessen Bedeutung eigentlich ist und was aus diesem genau resultiert.

Hier möchten wir noch etwas Aufklärung leisten. Ferner gab es besorgte Nachfragen von Kollegen, welche nach dem Tarifabschluss der UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) wissen wollten,  wie sich der von der UFO angestrebte „formelle Bachelor Abschluss“ im Vergleich zu unserer Qualifikation in Zukunft verhält.

Besorgnis wurde insbesondere ausgedrückt, dass durch die Veröffentlichungen der UFO unser Berufsstand abgewertet werden könnte und dieses in zukünftigen Verhandlungen gegen uns verwendet werden kann.

In der Vergangenheit wurde die Nichteinordbarkeit unserer Berufsgruppe gerade von Ver.di genutzt, um uns nicht angemessen im Tarifsystem zu berücksichtigen.

Wir möchten euch noch einmal kurz veranschaulichen, wofür der EQR/DQR eigentlich gedacht ist und welche Folgerungen sich daraus für unsere eigenen Berufsabschlüsse/Lizenzen und Qualifikationen ergeben.

Der EQR wurde seinerzeit entwickelt um unter anderem die Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen in Europa zu gewährleisten. Die Definition lautet hier wie folgt;

 

„Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein Übersetzungsinstrument, das nationale Qualifikationen europaweit verständlich macht und so die Mobilität von Beschäftigten und Lernenden und deren lebenslanges Lernen fördert. Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.“

 

 

Was bedeutet dies nun für unsere Abschlüsse, Lizenzen und Fortbildungen?

 

Im Grunde hat sich in der letzten Zeit nichts Maßgebliches verändert. Da die Berufsgruppe der Licensed Engineers dem Bereich Ingenieurwissenschaften zuzuordnen ist, trifft die Einordnung aus dem Artikel „Wertigkeit der Qualifikation des Licensed Engineer & Universitäre Weiterbildung“ nach wie vor zu.

 

Zu verstehen ist hingegen, dass sich dementsprechend nicht immer einer postgraduale Fortbildungsmöglichkeit ergibt. Für einen Bachelorabschluss, welcher an einer Universität oder einer Fachhochschule erlangt wurde, kann natürlich eine Immatrikulation in einen Masterstudiengang erfolgen. Bachelorabschlüsse zwischen Universitäten und Fachhochschulen sind hingegen teilweise vergleichbar.

 

Nicht vergleichbar ist ein „Bachelor Professional oder State Certified Engineer“. Diese sind zwar formell in der Stufe 6 des EQR/DQR eingeordnet, aber es ergibt sich keine direkte Vergleichbarkeit mit akademischen Abschlüssen. Zudem ergibt sich kein Anspruch auf eine Zulassung zu einem Masterstudiengang (EQR/DQR Stufe 7). Hierzu hat der VDI 2012 ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht. 

„Die akademischen Abschlüsse wurden im Deutschen Qualifikationsrahmen den Niveaus 6 (Bachelor), 7 (Master) und 8 (Promotion) zugeordnet. Bei den beruflichen Fortbildungsabschlu?ssen wurden Meister und Techniker dem Niveau 6 zugeordnet.

Allerdings unterscheiden sich die Kompetenzen eines Bachelor-Absolventen von denen eines Meisters oder eines Technikers erheblich. Folglich darf die Einstufung von Bachelor sowie Meister und Techniker auf dem gleichen Kompetenzniveau keinesfalls so missverstanden werden, dass Bachelor-Absolventen und Meister bzw. Techniker die gleichen Tätigkeiten ausführen könnten. Ein Meister oder ein Techniker ist ohne entsprechendes Studium nicht qualifiziert, Ingenieurta?tigkeiten auszuüben und ein Bachelor-Absolvent ist in der Regel nicht qualifiziert, die Tätigkeiten eines Meisters bzw. eines Technikers auszuführen.

Die Einstufung der Meister und Techniker im Deutschen Qualifikationsrahmen auf dem gleichen Kompetenzniveau wie Bachelor berechtigt Meister und Techniker auch nicht zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“. Diese Berufsbezeichnung ist entsprechend den Ingenieursgesetzen  Deutschland ausschließlich den Absolventen eines mindestens dreijährigen technischen Studiums vorbehalten.“ (Auszug Positionspapier, 2012, VDI)

 

Fazit

Aus diesem Statement lässt sich folgendes ableiten; Eine Weiterbildung mit einem postgradualen Studiengang ist für alle CAT B lizensierten Mitarbeiter der folgerichtigste Weg um sich zu entwickeln. Fortbildungen welche auf der Niveaustufe 6 eingeordnet sind aber keinen Zugang zu einem postgradualen Studium bieten sind daher nur bedingt sinnvoll.

Meister und staatlich geprüfte Technikerabschlüsse bieten mit dem erfolgreichen Abschluss den qualifizierten Hochschulzugang aber hingegen der EASA CAT B Lizenz nicht den Zugang zu einem postgradualen Studium.

Diese Feststellung wurde ebenfalls in der Vergangenheit durch zwei europäischen Studien im Bereich der Luftfahrtbildung dokumentiert.

Diese Klarstellung sollte für bevorstehende Karriereziele sowie Fort- und Weiterbildungen immer berücksichtigt werden. Sollten sich Fragen ergeben stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

 

Wie verhält sich unsere Einordnung nun zu der Berufsgruppe der Flugbegleiter/in

 

Es ergeben sich weder Vor- noch Nachteile. Für unsere Berufsgruppe der lizensierten Prüfer gibt es sehr hohe Markteintrittsbarrieren, welche die Fortbildung zum Flugbegleiter/in nicht aufweist.

Die Ausbildung zum Flugbegleiter/in ist zudem keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und somit erfolgt die Einordnung der Tätigkeit eher in den unteren Stufen des EQR. Eine etwaige Fortbildung zum Fachwirt (IHK) verändert die Einordnung auf die Niveaustufe 6 des EQR, allerdings liegt weiterhin kein akademischer Bildungsgrad vor, welcher zur Zulassung zu einem postgradualen Studium befähigen würde. Daher ist es fraglich, ob das von der UFO angestrebte Ziel einen „formellen Bachelorabschluss“ zu erlangen je umgesetzt werden kann.

 

 

Was wird die TGL in Zukunft für unsere Berufsgruppe, deren Ansehen und Förderung tun

 

Die TGL hat bereits im Sommer 2016 Kontakt mit einer Universität aufgenommen, um ein Bildungsprogram zu entwickeln, welches exakt auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnitten werden soll. Ziel ist die Erlangung eines vollwertigen akademischen Abschlusses. Die Vorkenntnisse in Form von Lizenzen und sonstigen individuellen Berufserfahrungen sollen hier voll angerechnet werden und somit den akademischen Weg auf wenige Monate verkürzen.

Sobald wir hier mehr Informationen haben, werden wir euch diese zur Verfügung stellen. Bis dahin würde es uns freuen, wenn sich schon ein paar Interessenten bei uns melden würden.

 

 

Welche Vorteile ergeben sich im Allgemeinen in der Zukunft für unsere Berufsgruppe

 

Bereits in den ersten Artikeln wurde anhand des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), als zentrales Messinstrument für die Einordnung und Wertung internationaler Abschlüsse, gespiegelt und belegt, dass die Ausbildung  eines Licensed Engineers im europäischen Gesamtbildungsrahmens hoch anerkannt ist.

Für die Zukunft ist es daher umso wichtiger, dass ihr euch Gedanken zu eurem Berufsbild und eurer Qualifikation macht und euch eurer Wertigkeit bewusst werdet.

Gerade die ver.di hat in der Vergangenheit die Unwissenheit vieler Mitarbeiter ausgenutzt, um eine inkorrekte Einordnung in das Tarifsystem zu unterstützen. Es wurde in der Vergangenheit seitens der Ver.di maßgeblich auf formale Abschlüsse bestanden, um Einordnungen in das Tarifsystem durchzuführen. Mit der letzten Veröffentlichung der Vereinigung Luftfahrt (04/2016) wird dies allerdings wieder in Frage gestellt und um eine Abkehr von einem solchen formellen System geworben.

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