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Was bin ich? - Für Lufthansa Mitarbeiter der Berufsgruppe Certifying Staff

Sicher hat sich der ein oder andere von euch bereits mit Fragen beschäftigt wie:

Was bin ich eigentlich? Was ist die richtige Berufsbezeichnung für den Job den ich ausübe?

Wo finde ich eine Definition zu meinem Berufsbild?

 

Auch Vorgesetzte, Freunde und Bekannte haben euch sicher schon angesprochen weil sie wissen wollten, in welchem Bereich ihr bei Lufthansa tätig seid. Meist muss man ins Detail gehen und umschreiben wie das Aufgabenprofil und die Verantwortlichkeiten aussehen. Wenn man jedoch nur kurz und prägnant seine Berufsbezeichnung angeben möchte, gerät man ins Stottern. Verschiedene Berufsbezeichnungen stehen im Raum: Im internationalen Sprachgebrauch übliche Bezeichnungen, Lufthansainterne Bezeichnungen, Nationale Berufsbezeichnungen.

Dieser Artikel soll die Lufthansa spezifische Problematik der intern verwendeten Berufsbezeichnung für freigabeberechtigtes Personal mit Lizenzen nach EASA Part-66 aufgreifen. Anhand eines kleinen Exkurses zur Entwicklung der Berufsgruppe soll der Ursprung des Berufsbildes aufgezeigt werden. Durch die Definition der Bundesagentur für Arbeit zu unserem Berufsbild soll der Bezug zur Gegenwart hergestellt werden und aufgezeigt werden, dass unsere Berufsbezeichnung im Lufthansainternen Kontext nicht korrekt widergespiegelt wird.

Kleiner Exkurs zum Ursprung des Berufsbildes:

Vor der Gründung der EASA im Jahr 2002 und der Herausgabe der Basic Regulation 1592/2002 lag es fast alleinig in der Zuständigkeit des Luftfahrtbundesamtes die Personalanforderungen durch entsprechende Gesetze in der LuftPersV zu definieren und an die Betriebe weiterzugeben.

Jeder große MRO Betrieb verfügte damals über ein eigenes Qualifikationssystem zur Ausbildung der Mechaniker. Es wurde nicht sehr stark zwischen den verscheiden Tätigkeiten der unterschiedlichen Mechaniker Fachgruppen differenziert, was sich auch bei den angewandten Gehaltstabellen widerspiegelte. Zudem gab es bei der Lufthansa Technik AG interne flugzeugbezogene Wartungsberechtigungen wie den Wart 1, Wart 2 und Wart 3, die einen betrieblichen Bildungsschwerpunkt darstellten.

Parallel dazu gab es national anerkannte Qualifikationen, die ebenfalls betrieblich anerkannt waren - die Flugzeugprüfer der Klasse 1 bis 4. Diese Qualifikationen stellten ein offizielles Berufsbild da; die Vorkenntnisse zum Erlangen der Prüflizenzen waren sehr unterschiedlich.

Erwähnenswert ist, dass man für die Prüferklassenberechtigung einen staatlich geprüften Techniker mit umfangreicher Zusatzausbildung (abzulegen beim LBA) oder ein förderliches Ingenieurwissenschaftliches Studium brauchte.

Mit dem Entstehen der EASA verschmolzen die Prüferklasse 1 und 2 zu der CAT B und CAT C Lizenz. Damit hatte der „alte“ Mechaniker/Elektriker in Deutschland sehr stark an Wertigkeit gewonnen.

Hierbei ist zu erwähnen, dass die nationalen Luftfahrtbehörden in jedem Betrieb geprüft haben, in wie fern die bis dahin internen Qualifikation mit den neuen von der EASA definierten CAT Lizenzen übereinstimmen oder noch mit Ergänzungslehrgängen nachgeschult werden musste. Bei großen MRO Betrieben war das Qualifikationsniveau bereits so hoch, dass nur in geringem Maße nachgeschult werden musste um eine Volllizenz zu bekommen. In dem Fall erhielten die Wart 3 Mitarbeiter der Lufthansa Technik CAT B Volllizenzen.

Im angelsächsischen Sprachgebrauch wurde das Berufsbild als „Certifying Engineer“ bezeichnet.
Im deutschen Sprachgebrauch wurde diese Bezeichnung jedoch zuerst nicht umgesetzt und es blieb bei der Bezeichnung des „alten“ Mechanikers/Elektrikers.
Auch Lufthansaintern wurden die Mitarbeiter in dem Glauben gelassen, dass die Lizenzen zusätzlich erworben worden seien und dass das Berufsbild weiterhin das eines Mechanikers/Elektrikers sei.
Dies trifft jedoch nicht zu denn der Mitarbeiter mit einer CAT B Lizenz ist gemäß dem Umwandlungsbericht des LBA´s nicht mehr Mechaniker oder Elektriker sondern nach den Regularien der EASA ein Licensed Engineer CAT B, zugehörig der Berufsgruppe „Certifying Staff“.

An dieser Stelle ist anzuführen, dass sich das offizielle deutsche Berufsbild zwischenzeitlich ebenfalls geändert hat und dass das Anerkennungsproblem nun ein rein Lufthansa spezifisches Problem geworden ist.

Einschlägige deutsche Institutionen, Fachzeitschriften, Ministerien und Verbände beschreiben die Berufsgruppe „Certifying Staff“ mit der Berufsbezeichnung Prüfer/in Luftfahrt. Diese Bezeichnung greift zurück auf die ursprünglich verwendeten Berufsbezeichnungen der  Flugzeugprüfer Klassen 1-2, aus welchen die Berufsgruppe entstanden ist.
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit kann man im Detail Informationen und Definitionen zur Berufsgruppe „Certifying staff“ nachlesen und wird auf verschiedene weitere Quellen zum Nachlesen verwiesen. Als korrekte Berufsbezeichnung für einen Mitarbeiter aus dem Bereich „Certifying Staff“ wird hierbei „Prüfer für Luftfahrtgerät“ angegeben.

Die folgende grafische Darstellung fasst diese Aussage schematisch zusammenfassen und fasst die Abschlussbezeichnungen bei Lizenzerwerb nach EASA Part 66 zusammen.

Zusammenfassend möchte ich betonen, dass die intern verwendete Berufsbezeichnung des Mechanikers/Elektrikers für die Berufsgruppe des freigabeberechtigten Personals ist nicht mehr zeitgemäß ist und den eigentlichen Aufgaben- und Verantwortungsrahmen der Mitarbeiter abfälscht.
Die abgefälschte Berufsbezeichnung hat Verunsicherung zur Folge und kann im schlimmsten Fall eine Nichtidentifikation der Mitarbeiter mit dem ausgeübten Beruf zur Folge haben.

Lufthansaintern muss ein Verständnis dafür geschaffen werden, dass Mitarbeiter der Berufsgruppe „Certifying Staff“ keine Mechaniker oder Elektriker sind. Wir sind Prüfer für Luftfahrtgerät. Diese Bezeichnung intern korrekt zu verwenden, sollte ein zukünftiges Ziel zur Schaffung eines besseren Verständnisses für unsere Berufsgruppe im Lufthansaspezifischen Unternehmenskontext sein.

Ich hoffe mit meinem Artikel eure Fragen zur korrekten Berufsbezeichnung geklärt zu haben und dazu beitragen zu können, unsere Berufsgruppe intern korrekt zu positionieren.

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Pascal Fischer

 

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