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Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit

"Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gilt nicht mehr !

Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Mit der Entscheidung der Bundesarbeitsrichter wird der jahrzehntelange Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig sind in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.

"Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", heißt es in der Begründung der höchsten Arbeitsrichter. Die Weichen dafür hatte bereits Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gestellt. Seiner Rechtsauffassung folgte nun auch der Zehnte Senat.

Befürchtung bei Arbeitgebern und DGB

Die DGB-Gewerkschaften müssen jetzt mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen. Einige Arbeitgeber befürchten mehr Streiks und eine wachsende Zahl von Berufsgruppengewerkschaften, wie sie bereits bei Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn (Lokführergewerkschaft GDL) oder der Lufthansa (Pilotenvereinigung Cockpit) am Verhandlungstisch sitzen.

In einer seltenen Allianz hatten sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB Anfang Juni dafür ausgesprochen, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. Das sichere die Tarifautonomie und verhindere eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems sowie eine Spaltung der Belegschaften, hatten DGB und BDA argumentiert.

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